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   BSG, 16.02.1989 - 4 REg 2/88   

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BSG, 16.02.1989 - 4 REg 2/88 (https://dejure.org/1989,27618)
BSG, Entscheidung vom 16.02.1989 - 4 REg 2/88 (https://dejure.org/1989,27618)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 4 REg 2/88 (https://dejure.org/1989,27618)
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  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BSG, 16.02.1989 - 4 REg 2/88
    Die Vorschrift enthält ua eine wertentscheidende Grundsatznorm, dh eine verbindliche Wertentscheidung für das gesamte Recht, soweit es Ehe und Familie betrifft (BVerfGE 6, 55, 72; 62, 323, 329), aus der sich ua die Verpflichtung des Staates ergibt, die Familie auch in ihrem wirtschaftlichen Zusammenhalt durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 6, 55, 76; 13, 331, 347; 55, 114, 126; 61, 18, 25; 62, 323, 332).

    Diese Förderungspflicht geht jedoch nicht soweit, daß der Gesetzgeber gehalten wäre, jegliche die Familie treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfGE 23, 258, 264; 55, 114, 127).

    Willkür liegt aber nicht schon dann vor, wenn er im Rahmen seines freien Ermessens unter mehreren Lösungen im konkreten Falle nicht die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste gewählt hat, vielmehr nur dann, wenn sich ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung nicht finden läßt (BVerfGE 4, 144, 155; 55, 114, 128).

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 16.02.1989 - 4 REg 2/88
    Die Vorschrift enthält ua eine wertentscheidende Grundsatznorm, dh eine verbindliche Wertentscheidung für das gesamte Recht, soweit es Ehe und Familie betrifft (BVerfGE 6, 55, 72; 62, 323, 329), aus der sich ua die Verpflichtung des Staates ergibt, die Familie auch in ihrem wirtschaftlichen Zusammenhalt durch geeignete Maßnahmen zu fördern (BVerfGE 6, 55, 76; 13, 331, 347; 55, 114, 126; 61, 18, 25; 62, 323, 332).

    Insbesondere ist es weitgehend dem Ermessen des Gesetzgebers anheimgegeben, ob und ggf in welchem Umfang er Aufwendungen für Betreuung und Erziehung aus steuerlichen Mitteln ausgleichen will (vgl BVerfGE 21, 1, 6; 62, 323, 333).

  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BSG, 16.02.1989 - 4 REg 2/88
    Diese Vorschrift enthält einen für den gesamten Bereich des privaten und öffentlichen Rechts verbindlichen Auftrag an den Gesetzgeber, wirtschaftliche Belastungen der Mütter auszugleichen, die im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft stehen, bedeutet indessen nicht, daß er gehalten wäre, jede mit der Mutterschaft zusammenhängende Belastung zu beheben (BVerfGE 32, 273, 277; 60, 68, 74; BVerfG SozR 7833 § 1 Nr. 3).

    Sie konkretisiert für ihren speziellen Bereich das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 GG - BVerfGE 32, 273, 279; 65, 104, 113), verpflichtet den Gesetzgeber aber nicht, bei Mehrfachgeburten einen Anspruch auf höheres Erziehungsgeld einzuräumen.

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